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Jobs für Professorinnen und Professoren sind rar und gefragt.

Professuren und Lehrstühle an Hochschulen

Als Professorin oder Professor werden im deutschsprachigen Bereich die Personen bezeichnet, die Inhaber/innen einer Professur an einer Hochschule sind. Professoren sind häufig gleichzeitig Inhaber eines Lehrstuhls in ihrem Fachgebiet.

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Eine Professorenstelle zu bekleiden bedeutet in der Regel, sowohl in der Forschung als auch in der Lehre aktiv zu sein. Zu den traditionellen Zusatzaufgaben gehört, sich in der akademischen Selbst-verwaltung zu engagieren.

Vergütung W1 – W3

Die Vergütung von Professoren erfolgt über sogenannte W-Besoldungsgruppen, welche in die die Einstufungen W 1, W2 oder W3 unterteilt sind, hinzu kommen ggf. Funktionszulagen. Die W3-Professoren sind oft Lehrstuhlinhaber, die auch über Leitungsfunktion und über einen Mitarbeiter-stab verfügen. Eine W3-Professur ist dementsprechend mit einem größeres Budget ausgestattet als eine Professur ohne Leitungsfunktion.

W2-Professorinnen und W2-Professoren sind in der Regel keine Lehrstuhlinhaber, sie sind häufig budgetär geringer ausgestattet. Unabhängig von den Grundmitteln in Besoldung und budgetärer Ausstattung, die von den jeweiligen Hochschulen und Universitäten zur Verfügung gestellt werden, sind viele Lehrstühle gefordert, sich zunehmend über das Einwerben von Drittmitteln zu finanzieren und zu profilieren.

Juniorprofessur und Tenure Track

Neben der W1-Professur gibt es auch die Juniorprofessur, die zum Professorentitel führt bzw. führen kann, auch ohne dass sich die oder der jeweilige Juniorprofessor/in sich habilitieren. Voraussetzung für eine Juniorprofessur ist eine herausragende Promotion. Einige Juniorprofessuren werden mit Tenure Track ausgeschrieben, so dass die Juniorprofessoren nach positiver Evaluation in eine Lebenszeitprofessur an derselben Hochschule eingestuft werden können.

Unterschiede in den Bundesländern

Juniorprofessoren sind meist für 3-4 Jahre angestellt und in die Besoldungsgruppe W1 eingestuft. Die konkrete Ausgestaltung ist je nach Bundesland und Hochschule, teils sogar je nach Fachbereich, sehr unterschiedlich.

Wissenschaftliche Mitarbeit

Das Pendant zur Juniorprofessur ist die oder der Wissenschaftliche Mitarbeiter/in. Diese Gruppe forscht und übernimmt Lehrverpflichtungen innerhalb einer Hochschule oder Universität und er-wirbt nach erfolgter Promotion über die Habilitation die Voraussetzung zur Berufung auf eine Professorenstelle.

Große Nachfrage nach Professuren

Wissenschaftliche Mitarbeit, Dozent, Juniorprofessur an Universität, Hochschule oder Forschungseinrichtung oder habilitierter Professor: In allen Fachrichtungen gibt es Stellen für jede Karrierestation.

Professuren sind jedoch sehr begehrt bei vielen, die in der Wissenschaft Karriere machen wollen, so dass jede Professur heiß umkämpft ist. Zwar ist die Anzahl der Professorenstellen in den letzten Jahren gestiegen, jedoch ebenso auch die Absolventenzahlen, womit die Anzahl der Neueinsteiger in die Wissenschaft erheblich gewachsen ist.

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Informationen zur Anzeige:

W3-Professur für Mittelalterliche Geschichte
Münster
Aktualität: 01.12.2023

Anzeigeninhalt:

01.12.2023, Universität Münster
Münster
W3-Professur für Mittelalterliche Geschichte
Die Inhaberin/Der Inhaber der Professur soll die Mittelalterliche Geschichte in Forschung und Lehre in ganzer Breite vertreten. In der Lehre wird die Mitwirkung an allen Studiengängen erwartet, an denen das Historische Seminar beteiligt ist. Der Schwerpunkt in der Forschungstätigkeit der Professur liegt in der westeuropäischen Geschichte des Hoch- und Spätmittelalters. Von Bewerber*innen wird erwartet, dass die Ergebnisse ihrer Forschungen in Monographien zu mindestens zwei Themen aus dem Bereich der Professur vorgelegt worden sind. Die Mitwirkung im Exzellenzcluster »Religion und Politik« sowie in künftigen Forschungsverbünden wird erwartet. Erwartet wird zudem die Mitarbeit an den bestehenden Forschungszentren.
Die Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung sowie die besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, die durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird. Erwartet werden darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die im Rahmen einer Juniorprofessur, einer Habilitation oder einer vergleichbaren Qualifikation, oder in der Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule oder außeruniversitären Einrichtung oder im Rahmen einer wissenschaftlichen Tätigkeit in Wirtschaft, Verwaltung oder in einem anderen gesellschaftlichen Bereich im In- und Ausland erbracht worden sind.

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Personalreferent*in 05.12.2023 Heilbronn