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Forschungsprofessor / Forschungsprofessorin oder Nachwuchsprofessor / Nachwuchsprofessorin (m/w/d) entsprechend der BesGr. W2 / W1, für das Lehrgebiet "Leistungselektronik"
Technologie Campus Plattling
Aktualität: 11.03.2024

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11.03.2024, THD - Technische Hochschule Deggendorf
Technologie Campus Plattling
Forschungsprofessor / Forschungsprofessorin oder Nachwuchsprofessor / Nachwuchsprofessorin (m/w/d) entsprechend der BesGr. W2 / W1, für das Lehrgebiet "Leistungselektronik"
Als zukünftige:r Stelleninhaber:in liegt Ihr Schwerpunkt in der Durchführung von Lehrveranstaltungen in beispielsweise den Bereichen der Leistungselektronik, Energietechnik, Energie und Umwelt oder den Grundlagen der Elektrotechnik in deutscher sowie englischer Sprache. Die Bereitschaft zur Übernahme von zusätzlichen Lehrveranstaltungen aus benachbarten Gebieten sowie zusätzlichen (Lehr-)Aufgaben in der Fakultät Elektrotechnik und Medientechnik wird vorausgesetzt. Im Rahmen der Forschungsprofessur oder Nachwuchsprofessur werden Sie am Technologie Campus Plattling tätig sein. Als Forschungsprofessor:in wird von Ihnen ferner die Einwerbung von Drittmitteln für den Technologie Campus Plattling im Bereich Leistungselektronik gefordert. Zudem sind Sie als Forschungsprofessor:in verantwortlich für die Übernahme und Weiterführung einer bestehenden Forschungsgruppe mit ca. 10 Mitarbeiter:innen. Als Nachwuchsprofessor:in werden Sie über die Lehre hinaus bereits mit allen akademischen Aufgaben einer Professur vertraut gemacht und Sammeln die noch fehlende Berufserfahrung in Kollaboration mit der Industrie.
Als Bewerber:in verfügen Sie über umfassende theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in: o Entwicklung und Auslegung leistungselektronischer Wandler (Abwärts-, Aufwärts-, Sperr- und Flusswandler) o Kopplung von Leistungselektronik mit erneuerbaren Energieerzeugern und Speichern wie Elektrolyseuren und Batterien. Des Weiteren sollten Sie ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich der Elektro- oder Energietechnik vorweisen können. Wünschenswert wären zusätzlich Fachkenntnisse im Bereich der Regelung leistungselektronischer Wandler sowie der Modellierung von Leistungselektronik. Erfahrungen in der Einwerbung von Drittmitteln sowie wissenschaftliche Veröffentlichungen auf internationaler Ebene sind zudem wünschenswert. Für die Einwerbung von Drittmitteln müssen Anträge in deutscher Sprache gestellt werden. Allgemeine Anforderungen W2-Professur: o abgeschlossenes Hochschulstudium o besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird o pädagogische Eignung o besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen; der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde. W1-Nachwuchsprofessur: o abgeschlossenes Hochschulstudium o pädagogische Eignung o Für den Praxis-Track: besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird. Zwischen der Promotion und dem Ende der Ausschreibungsfrist sollen nicht mehr als vier Jahre vergangen sein. Maßgeblich ist das Datum der Promotionsurkunde. o Für den Promotions-Track: besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen; der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde.

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