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Universitätsprofessor / Universitätsprofessorin (m/w/d) der BesGr. W3 für Philosophie mit Schwerpunkt Ethik
Augsburg
Aktualität: 07.09.2024

Anzeigeninhalt:

07.09.2024, Universität Augsburg
Augsburg
Universitätsprofessor / Universitätsprofessorin (m/w/d) der BesGr. W3 für Philosophie mit Schwerpunkt Ethik
Aufgaben:
Der Aufgabenbereich in der Lehre umfasst die Ausbildung im Rahmen des Bachelorstudiengangs Philosophie (Haupt- und Nebenfach) und des Masterstudiengangs Philosophie «Deutung - Wertung - Wissenschaft», die Ausbildung von Studierenden, die die Lehrveranstaltungen des Lehrstuhls im Rahmen von Wahl- und Nebenfächern diverser anderer Studiengänge besuchen, sowie die Betreuung von Studierenden des Erweiterungsfachs Philosophie/Ethik für das Lehramt an Gymnasien und des Erweiterungsfachs Ethik für das Lehramt an Grund-, Mittel- und Realschulen. Erwünscht ist zudem eine Beteiligung an den Studiengängen Master Umweltethik und/oder Master Ethik der Textkulturen, die von der Katholisch-Theologischen Fakultät bzw. von der Philologisch- Historischen Fakultät angeboten werden. Neben der Mitarbeit in der Selbstverwaltung des Fachs Philosophie und im fakultätsübergreifenden Augsburger Institut für Philosophie wird auch eine Integration in die neuen Forschungs- und Lehrschwerpunkte an der Universität Augsburg erwartet.
Qualifikationen:
Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber (m/w/d) soll das Fach Philosophie einschließlich der neuzeitlichen Geschichte der Philosophie und der systematischen Philosophie mit dem Schwerpunkt philosophische Ethik in Forschung und Lehre vertreten. Erwünscht sind eigene Forschungstätigkeiten zur Epoche der neuzeitlichen Philosophie, zur philosophischen Ethik und zu einschlägigen Diskursen der analytischen Ethik. Zentrale Auswahlkriterien sind umfangreiche Erfolge bei der Einwerbung von Drittmitteln sowie hochrangige Publikationen. Die Fähigkeit und Bereitschaft zur Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung sowie zu digitaler Lehre werden vorausgesetzt. Einstellungsvoraussetzungen - neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen - sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die durch eine Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen, die auch außerhalb des Hochschulbereichs erbracht sein können, nachgewiesen oder im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht werden. Die Leitung einer Nachwuchsgruppe stellt unter den in Art. 98 Abs. 10 Satz 5 BayHIG genannten Voraussetzungen eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung dar.

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