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Rektorin / Rektor (m/w/d)
Leipzig
Aktualität: 19.12.2024

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19.12.2024, Hochschule für Musik und Theater "Felix Mendelssohn Bartholdy" Leipzig
Leipzig
Rektorin / Rektor (m/w/d)
Qualifikationen:
Zur Rektorin oder zum Rektor kann bestellt werden, wer einer Hochschule als Professorin oder Professor angehört oder eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt und aufgrund einer mehrjährigen leitenden beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Kunst, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege, erwarten lässt, den Aufgaben des Amtes gewachsen zu sein (§ 87 Abs.3 Sächsisches Hochschulgesetz). Eine integrative und kommunikative, führungsstarke Persönlichkeit mit mehrjähriger Leitungserfahrung, vorzugsweise ausgewiesen in einem Fachgebiet aus dem Profil der Hochschule, im Wissenschafts-, Musik- oder Kulturmanagement, bei der Organisation eines Hochschulbetriebes und der akademischen Selbstverwaltung sowie in der Kooperation mit nationalen und internationalen Partnern. Ein ausgeprägtes Verständnis für die gesamte Bandbreite künstlerischer Lehre und Praxis sowie deren Organisation und Vermittlung nach innen und außen ist selbstverständlich. Erwartet wird , dass die Rektorin/der Rektor vor allem Die weitere Profilbildung und die Weiterentwicklung der Hochschule, orientiert an ihrem Leitbild, verantwortet und Über Gestaltungswillen und die ausgewiesene Fähigkeit zu strategisch-konzeptionellem Denken und zum Erarbeiten kreativer, zielorientierter Lösungen verfügt, Offenheit und ergebnisorientiertes Engagement für Modernisierungsvorhaben wie etwa den weiteren Ausbau der Digitalisierung und der Nachhaltigkeit der Hochschule mitbringt, Ihre/seine Aufgabe darin sieht, die Position und Sichtbarkeit der Hochschule im nationalen und internationalen Wettbewerb weiterhin erfolgreich auszubauen und zu vertiefen. Die Position verlangt zudem ein wertschätzendes, kooperatives und integratives Führungsverhalten und hohe Sozialkompetenz. Ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit, eine offene interne Kommunikation und aktive Partizipation der Gremien und Mitglieder der Hochschule werden als selbstverständlich vorausgesetzt. Erwartet wird, dass sich Bewerberinnen/Bewerber durch Kompromissfähigkeit im Konfliktfall, aber auch Durchsetzungsstärke und Integrität auszeichnen.

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