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Informationen zur Anzeige:

Präsident*in (d/m/w)
Potsdam-Babelsberg
Aktualität: 04.10.2024

Anzeigeninhalt:

04.10.2024, Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF
Potsdam-Babelsberg
Präsident*in (d/m/w)
Aufgaben:
Von dem*der Präsident*in wird erwartet, die Vielfalt der Lehr- und Forschungsfelder aktiv zu unterstützen und den Diskurs zwischen Kunst, Wissenschaft sowie Film- und Medienpraxis zu moderieren. Er*sie fördert die künstlerische und wissenschaftliche Profi lierung der Filmuniversität regional und international. Der*die Präsident*in leitet die Hochschule in eigener Zuständigkeit und Verantwortung und vertritt sie nach außen. Zur Unterstützung steht ihr*ihm ein Präsidialkollegium zur Seite, dem die Vizepräsident*innen und Dekan*innen sowie der*die Kanzler*in angehören. Aufgaben und Rechtsstellung des*der Präsident*in sind in § 71 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) vom 9. April 2024 (GVBl. I/24 [Nr. 12]) geregelt.
Qualifikationen:
Der*die Präsident*in sollte über profunde Kenntnisse von Hochschulstrukturen verfügen und Erfahrung in den Bereichen Kunst und Kultur, Film- und Kreativwirtschaft oder Wissenschaft vorweisen. Von ihr*ihm wird Engagement für die nationale und internationale Ausrichtung der Filmuniversität in Forschung, Lehre und Transfer erwartet. Gesucht wird eine Persönlichkeit, die gemeinsam mit den Angehörigen der Filmuniversität Akzente setzt und Perspektiven entwickelt. Dabei ist ein ausgeprägtes Verständnis für die gesamte Bandbreite künstlerischer und wissenschaftlicher Lehre und Forschung sowie auch die Berücksichtigung der verschiedenen Fachkulturen für die Ausübung dieses Amtes zentral. Die Position verlangt zudem ein kooperatives und integratives Führungsverhalten und erfordert Leitungserfahrung, strategische Kompetenz, Verhandlungsgeschick und hohe Sozialkompetenz. Zum*zur Präsident*in kann bestellt werden, wer aufgrund einer mehrjährigen verantwortlichen berufl ichen Tätigkeit, insbesondere in Kunst und Kultur, Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspfl ege erwarten lässt, dass er*sie den Aufgaben des Amtes gewachsen ist; sie*er soll über eine abgeschlossene Hochschulausbildung verfügen.

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