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Präsidentin/Präsident (m/w/d)
Lübeck
Aktualität: 16.03.2023
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16.03.2023, Universität zu Lübeck
Lübeck
Präsidentin/Präsident (m/w/d)
Die Präsidentin oder der Präsident vertritt die Universität gerichtlich und außergerichtlich und übt das Amt hauptberuflich aus. Dienstvorgesetzte/r der Präsidentin oder des Präsidenten ist die/der Vorsitzende des Stiftungsrates. Die Präsidentin oder der Präsident ist Dienstvorgesetzte/r der an der Universität zu Lübeck arbeitenden Beamtinnen bzw. Beamten und Angestellten mit Ausnahme der Präsidiumsmitglieder. Sie oder er führt den Vorsitz im Präsidium und verfügt über die Richtlinienkompetenz. Dem Präsidium gehören ferner die Kanzlerin/der Kanzler und derzeit drei Vizepräsidentinnen/ Vizepräsidenten an. Die Präsidentin oder der Präsident ist zuständig für die laufenden Geschäfte sowie die Wahrung der Ordnung innerhalb der Hochschule und die Ausübung des Hausrechts. Bei unaufschiebbaren Angelegenheiten entscheidet die Präsidentin oder der Präsident anstelle des Präsidiums und unterrichtet dieses unverzüglich.
Zur Präsidentin oder zum Präsidenten kann eine Person bestellt werden, die über eine abgeschlossene Hochschulausbildung verfügt und aufgrund einer mehrjährigen verantwortlichen beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege, erwarten lässt, dass sie den Aufgaben des Amtes gewachsen ist.
Wünschenswert ist eine Persönlichkeit, die über die Fähigkeit zu strategischem Denken, Offenheit gegenüber Innovationen sowie ein hohes Maß an Führungskompetenz, Kooperations-, Team- und Konsensfähigkeit und Verhandlungsgeschick verfügt. Wünschenswert ist ferner eine eigene herausragende wissenschaftliche Leistung, eine langjährige Erfahrung in herausgehobener Position des Wissenschaftsmanagements und eine Passfähigkeit mit hoher Affinität zu dem besonderen Profil der Universität zu Lübeck.
Aufgrund der Rechtsform als Stiftungsuniversität ist zudem ein hohes Engagement in der nationalen und internationalen Vernetzung sowie im Fundraising wünschenswert.
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