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Präsidentin / Präsident (m/w/d)
Bayreuth
Aktualität: 23.08.2024
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23.08.2024, Universität Bayreuth
Bayreuth
Präsidentin / Präsident (m/w/d)
Aufgaben:
Die Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten der Präsidentin / des Präsidenten (m/w/d) ergeben sich aus den Art. 30 ff. des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes und der Grundordnung der Universität Bayreuth vom 9. Januar 2023 in der geltenden Fassung. Das Wahlverfahren richtet sich nach § 3 Abs. 7 der Grundordnung.
Qualifikationen:
Gesucht wird eine Persönlichkeit mit hoher Führungs- und Organisationskompetenz sowie bildungs- und hochschulpolitischer Erfahrung. Von ihr werden Überzeugungskraft, Integrations- und Kooperationsfähigkeit erwartet. Zudem muss sie nach innen und außen wirksam kommunizieren können.
Zur Präsidentin oder zum Präsidenten (m/w/d) kann bestellt werden, wer der Hochschule als Professorin oder als Professor angehört oder eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt und aufgrund einer mehrjährigen verantwortlichen beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Kunst, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege, erwarten lässt, dass sie oder er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist (Art. 31 Abs. 2 BayHIG). Die Amtszeit beträgt sechs Jahre; Wiederwahl ist möglich.
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