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12.09.2026, Landeshauptstadt Kiel
Kiel
2. Leitung städtische Kindertageseinrichtung
Aufgaben:
Die Kindertageseinrichtung betreut insgesamt 98 Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren, welche in vier Elementargruppen und einer Krippengruppe betreut werden.
Personalführung und Förderung von Fachkräften in Ihrer Einrichtung sowie Schaffung der Voraussetzungen für den geregelten Betriebsablauf
Weiterentwicklung der Hauskonzeption sowie der Qualitätskriterien mit den Mitarbeiter*innen und den Familien auf Grundlage der Rahmenkonzeption für die städtischen Kindertageseinrichtungen und Familienzentren
Gewährleistung einer konstruktiven Zusammenarbeit mit Eltern, der Elternvertretung und einrichtungsbezogene Stadtteilarbeit
Begleitung der Umsetzung von pädagogischen Projekten in Ihrer Einrichtung und fachliche Weiterentwicklung in der Abteilung
Mitarbeit im Gruppendienst
Qualifikationen:
Studium. Abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern (Bachelor oder FH-Diplom) in:
Soziale Arbeit
Erziehung und Bildung im Kindesalter
Sozialpädagogik
Jeweils mit staatlicher Anerkennung.
Oder Abschluss eines entsprechend vergleichbaren Studiengangs aus einem anderen Bundesland (gem. § 3 PQVO i. V. m § 28 Abs. 4 KitaG). Folgende Personen sind zugelassen:
Diplompädagog*in, Diplomerziehungswissenschaftler*in sowie Absolvent*in entsprechender Ein- oder Zwei-Fach-Bachelorabschlüsse und Ein- oder Zwei-Fach-Masterabschlüsse in Pädagogik oder Ein-Fach-Bachelorabschlüsse und Ein-Fach-Masterabschlüsse in der Erziehungswissenschaft
Absolvent*in eines mit dem Master of Education (M. Ed.) abgeschlossenen Studiums für das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt für Sonderpädagogik
Absolvent*in eines mit dem Bachelor of Arts abgeschlossenen Studiums in Bildungswissenschaften
Personen mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung als Leitung, stellvertretende Leitung oder Gruppenleitung in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung Personen mit dem in Dänemark erworbenen Abschluss »Professionsbachelor som Pædagog« und Personen, deren Qualifikationen nach § 7 PQVO als vergleichbar anerkannt worden sind
Berücksichtigt werden auch Bewerber*innen mit anderen vergleichbaren Vor- und Ausbildungen. Einstellungen erfolgen vorbehaltlich der Anerkennung durch die Heimaufsichtsbehörde gem. § 1 Nr. 5 i. V. m § 7 PQVO i. V. m § 28 Abs. 9 KitaG nach Berücksichtigung des jeweiligen Werdeganges und der Prüfung, ob die Qualifikation inhaltlich und dem Umfang nach vergleichbar ist.
Erfahrung. Mindestens 1 Jahr Berufserfahrung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe.
Alternativ. Staatlich anerkannte*r Erzieher*in sowie eine abgeschlossene Fortbildung für Führungskräfte (z. B. Sozialwirt*in) in einem zeitlichen Umfang von mindestens 2 Semestern sowie 2 Jahre Berufserfahrung in der Krippen-, Elementar- oder Hortarbeit.
Fachlichkeit. Verwaltungskenntnisse - oder die Bereitschaft, sich diese Kenntnisse kurzfristig anzueignen.
Gesundheitsnachweise. Impfnachweis nach dem Masernschutzgesetz für alle, die nach 1970 geboren sind (bitte Nachweis beilegen).
Sie sind engagiert, kreativ und sehen die Gestaltung pädagogischer Konzeptionen sowie der bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Arbeit als wesentlich für die frühkindliche Bildung an. Sie sind teamfähig und in der Lage, Konflikten konstruktiv zu begegnen. In der Arbeit mit den pädagogischen Fachkräften und den Eltern zeigen Sie ein hohes Maß an Kommunikations- und Beratungskompetenz.
Zusätzlich besitzen Sie die Fähigkeit, Ihre Mitarbeiter*innen zu motivieren.
Die Führungsgrundsätze der Landeshauptstadt setzen Sie selbstverständlich und verbindlich um. Dabei bilden Sie sich verantwortlich und kontinuierlich in diesem Themenfeld fort.
Berufsfeld
Öffentlicher Dienst, Verwaltung
Consulting, Training, Ausbildung
Bildung, Schulung, Training
Lehrtätigkeiten
Gesundheits-/Sozialwesen
Schulen, Kindergärten
Verwaltung, Management
Erziehung, Sozialer Dienst
Bundesland
Standorte
