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W2-Professur für digitale Fertigungsprozessgestaltung (m/w/d)
Bautzen
Aktualität: 12.11.2024
Anzeigeninhalt:
12.11.2024, Berufsakademie Sachsen - Staatliche Studienakademie Bautzen
Bautzen
W2-Professur für digitale Fertigungsprozessgestaltung (m/w/d)
Aufgaben:
Der Schwerpunkt der Ausschreibung ist dem Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen zugeordnet. Die Lehre ist auch in den ingenieurtechnischen Lehrveranstaltungen des Studienbereiches Technik der Staatlichen Studienakademie Bautzen zu erbringen.
Qualifikationen:
Die Bewerbenden müssen über ein abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium, Erfahrungen in der Lehre und berufliche Praxis verfügen und die Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit nachweisen. Die Lehrsprache ist Deutsch.
Neben vertieften Kenntnissen in den ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen sind fachspezifische Kenntnisse in mindestens zwei der folgenden Bereiche wünschenswert:
Fertigungsprozessgestaltung
Produktionstechnik und nachhaltige Fertigungsstrategien
Messtechnik
Technische Grundlagenfächer (Ingenieurmathematik, Physik u. ä.)
In der inhaltlichen und organisatorischen Abstimmung sowie zur effizienten Gestaltung der wissenschaftlichen und praktischen Studienphasen sind ausgeprägtes fachdidaktisches Geschick, fachpraktische Erfahrungen als kompetenter Gesprächspartner für die dualen Praxispartner sowie Erfahrungen und Kenntnisse bei der Betreuung von Studierenden und in der Organisation von Studienabläufen erforderlich. Engagement und Einsatzfähigkeit für die Weiterentwicklung des Studienganges Wirtschaftsingenieurwesen werden vorausgesetzt.
Alle Bewerbenden müssen die Einstellungsvoraussetzungen nach § 59 SächsHSG erfüllen:
abgeschlossenes Hochschulstudium des entsprechenden Wissenschaftsgebietes (z. B. im Wirtschaftsingenieurwesen, Maschinenbau, der Elektrotechnik oder einer vergleichbaren Ingenieurwissenschaft),
pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrungen in der Lehre, hochschuldidaktische Qualifikationen und durch eine Probeveranstaltung (Probevortrag, Probelehrveranstaltung) nachgewiesen wird,
besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird,
besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Kenntnisse und Methoden in einer in der Regel fünfjährigen einschlägigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen.
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Bundesland
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