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Informationen zur Anzeige:

Universitätsprofessor/-in (m/w/d) W3 für Alte Geschichte
Bamberg
Aktualität: 29.08.2024

Anzeigeninhalt:

29.08.2024, Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Bamberg
Universitätsprofessor/-in (m/w/d) W3 für Alte Geschichte
Aufgaben:
Die Stelleninhaberin / Der Stelleninhaber soll das Fach in Forschung und Lehre vertreten und dabei die antike Geschichte in ihrer ganzen Breite mit Schwerpunkten vor dem Beginn der Spätantike abdecken. Erfahrungen in der Einwerbung und Durchführung drittmittelgeförderter Forschungsprojekte sowie die aktive Bereitschaft zu interdisziplinären Kooperationen, beispielsweise mit dem Zentrum für Mittelalterstudien (ZEMAS), dem Zentrum für Innovative Anwendungen in der Informatik (ZIAI) oder dem Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung Bamberg (ZLB), werden vorausgesetzt. Mit Blick auf den an der Universität Bamberg bestehenden Forschungsschwerpunkt »Digitale Geistes-, Sozial- und Humanwissenschaften« sind konkrete Erfahrungen mit der Durchführung von einschlägigen Projekten höchst erwünscht. Die Mitwirkung am Lehrangebot aller Studiengänge, an denen das Fach beteiligt ist (B. A, M. A., Lehramt), gehört zu den Dienstaufgaben, ebenso die Mitwirkung an einschlägigen Promotionsprogrammen. Die Beteiligung an Aufgaben der akademischen Selbstverwaltung und an internationalen Kooperations- und Austauschprogrammen wird erwartet.
Qualifikationen:
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen. Die zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen werden durch eine Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen in einem einschlägigen Fach nachgewiesen oder im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht. Bei einer Berufung in das Beamtenverhältnis dürfen Bewerberinnen und Bewerber zum Zeitpunkt der Ernennung das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (zu begründeten Ausnahmen siehe Art. 60 Abs. 3 Satz 2 BayHIG). Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Die Fähigkeit und Bereitschaft, in englischer Sprache zu unterrichten, werden vorausgesetzt. Grundsätzlich sind deutsche Sprachkenntnisse Voraussetzung für die Einstellung; im Einzelfall können Lehrveranstaltungen in den ersten beiden Jahren auch ausschließlich in englischer Sprache angeboten werden.

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