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Professur "Pflegewissenschaft mit Schwerpunkt Community Health Nursing"
Deggendorf
Aktualität: 15.03.2023
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15.03.2023, THD - Technische Hochschule Deggendorf
Deggendorf
Professur "Pflegewissenschaft mit Schwerpunkt Community Health Nursing"
Die Professur befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Einsatz von Pflegefachpersonen für die wohnort- bzw. quartiersnahe Betreuung und Begleitung von Menschen mit gesundheitsbezogenen Anliegen. Hierbei spielen Ansätze zur Förderung von Gesundheitskompetenz ebenso eine Rolle wie Aufgaben in der Steuerung und Gestaltung komplexer gesundheitlicher Versorgungssituationen. Die Professur fördert erweiterte Kompetenzen für die Übernahme von ANP-Rollen in der Primärversorgung und analysiert den Gestaltungsrahmen sowie Voraussetzungen zur Verankerung von Community-Health-Nursing in die Versorgungsstruktur. Zudem setzt sie sich mit der Implementierung entsprechender Modelle in verschiedenen Settings unter Einbezug des multiprofessionellen Teams auseinander. Neben der Lehre wird Engagement in der Forschung sowie der Weiterentwicklung der Studienangebote bzw. der Fakultät erwartet.
Sie bringen einschlägige Berufserfahrung in der Pflegepraxis mit, ebenso wie grundlegendes Wissen über Theorien, Konzepte und Methoden der Pflegewissenschaft. Zudem verfügen Sie über ausgewiesene Expertise im Bereich »Community Health Nursing«, die sich neben der theoretischen Fundierung und wissenschaftlichen Aktivitäten auf diesem Gebiet durch praktische Kenntnisse auszeichnet. So bringen Sie Erfahrungen in der Entwicklung bzw. Implementierung von Rollenprofilen, Konzepten oder Strukturen für die autonome und eigenverantwortliche Gestaltung von Community Health Nursing mit. In der Lehre setzen Sie auf eine enge Verknüpfung von Wissenschaft und Praxis. Hierzu führen Sie auch unterschiedliche Formate des Praxislernens durch (z.B. Praxisbegleitung, Simulationsbasiertes Lernen, Praxisreflexionen). Sie besitzen zudem die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 Absatz 1, § 58 Absatz 1 oder 2 oder § 64 des Pflegeberufegesetzes. Weiterhin wird die Befähigung, Lehrveranstaltungen und Prüfungen in deutscher Sprache abzuhalten, vorausgesetzt.
Abgeschlossenes Hochschulstudium
Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird
Pädagogische Eignung
Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen; der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde.
Berufsfeld
Bundesland
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