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Professur für Theorien und Grundlagen der Sozialen Arbeit (W2)
Eichstätt
Aktualität: 14.09.2023
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14.09.2023, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Eichstätt
Professur für Theorien und Grundlagen der Sozialen Arbeit (W2)
Die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber soll die Theorien und die wissenschaftlichen Grundlagen der Sozialen Arbeit sowie die theoriebezogenen Fragestellungen der Sozialen Arbeit in Lehre und Forschung vertreten. Von der Bewerberin bzw. dem Bewerber wird fachliche Expertise insbesondere in professions- und disziplinbezogenen Fragestellungen Sozialer Arbeit erwartet, ebenso Erfahrungen im Bereich empirischer Sozialarbeitsforschung, da evidenzbasierte Sozialarbeit in der Fakultät einen hohen Stellenwert einnimmt.
Sie halten in der Regel 18 Lehrveranstaltungsstunden pro Semester gemäß den geltenden einschlägigen Bestimmungen der Lehrverpflichtungsverordnung (LUFV), bieten hochwertige und innovative Lehre in den Studiengängen der Fakultät und wirken bei der Betreuung von Studierenden im Praktischen Studiensemester mit. Darüber hinaus tragen Sie durch die Planung und Durchführung anwendungsorientierter Forschung zum wissenschaftlichen Profil der Universität bei. Sie engagieren sich im Rahmen der Third-Mission-Strategie der Universität und kooperieren mit anderen Fächern und Universitäten sowie mit außeruniversitären Partnern. Ebenso wird die Übernahme von Verantwortung in der akademischen Selbstverwaltung vorausgesetzt.
Mindestens ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Sozialen Arbeit (Diplom/Master),
Pädagogische Eignung, ausgewiesene Lehrkompetenz und didaktische Kompetenz, die durch den Nachweis eigenständiger Lehrveranstaltungen an Hochschulen belegt werden sollte (nachweisbar z. B. durch positive Lehrevaluationen, Zertifikate der Hochschuldidaktik oder Lehrpreise),
Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die durch die Qualität einer Promotion zu einem Themenfeld der Sozialen Arbeit nachgewiesen wird,
Zusätzliche wissenschaftliche Leistungen (z. B. einschlägige Publikationen in referierten Fachzeitschriften / Büchern bzw. bei renommierten Verlagen),
Fähigkeit zur Übernahme deutsch- und englischsprachiger Lehrveranstaltungen,
Enge nationale, vorzugsweise auch internationale, Vernetzungen mit anderen Hochschulen und/oder außeruniversitären Partnern,
Überfachliche Qualifikationen, wie hohe soziale Kompetenz, Führungskompetenz, Vorbildfunktion, Teilnahme an überfachlichen Qualifizierungs- und Vernetzungsangeboten,
Der Nachweis besonderer Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden, diese muss durch eine mindestens fünfjährige berufliche Praxis vorliegen, die nach dem Hochschulstudium erworben sein muss, davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs. Der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurden,
Erwünscht ist die Beteiligung an Vorhaben anwendungsbezogener Forschung im Bereich der Sozialen Arbeit.
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