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Professorin (m/w/d) "Digitale Prüfungsunterstützung und Datenanalyse in der Wirtschaftsprüfung"
Deggendorf
Aktualität: 20.01.2023
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20.01.2023, THD - Technische Hochschule Deggendorf
Deggendorf
Professorin (m/w/d) "Digitale Prüfungsunterstützung und Datenanalyse in der Wirtschaftsprüfung"
Für Ihre Forschungsaufgaben im Rahmen der BDO-Stiftungsprofessur wird die reguläre Lehrverpflichtung um die Hälfte reduziert. Neben Ihrer Forschungstätigkeit übernehmen Sie die Durchführung von Lehrveranstaltungen von Grundlagenfächern und von Lehrveranstaltungen in berufsbegleitenden Studiengängen in der Fakultät Angewandte Informatik, dabei binden Sie auch moderne Lehrformen (z.B. Blended Learning) mit ein. Die Fähigkeit einzelne Lehrveranstaltungen in englischer Sprache abzuhalten, setzen wir ebenso wie die engagierte Mitarbeit in den Gremien der Selbstverwaltung der Hochschule voraus.
Diese Stelle ist auf fünf Jahre befristet und wird zusätzlich ausgestattet durch eine:n wissenschaftliche:n Mitarbeiter:in (50%, vergütet nach TVL E13) und eine:n Assistent:in (50%, vergütet nach TVL E6).
Wir suchen eine engagierte Persönlichkeit, die über fundierte theoretische Kenntnisse und praxiserprobte Anwendungskompetenz in den folgenden Bereichen verfügt und diese in Forschung und Lehre vertritt:
KI-Systeme in der Wirtschaftsprüfung, insbesondere explainable AI
Verfahren und Prozesse in der Wirtschaftsprüfung, Interne Revision bzw. steuerliche Außenprüfungen (Betriebsprüfungen)
Datenanalyse im Rechnungswesen (ERP-Systeme) mit mathematisch-statistischen Methoden
Idealerweise besitzen Sie zudem Fachkenntnisse in einem oder mehreren der Fachgebiete: Data Science / fortgeschrittene Buchungstechnik / Bewertungsfragen (HGB/IFRS).
Abgeschlossenes Hochschulstudium
besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird
pädagogische Eignung
besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen; der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde.
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