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Freiberufliche Lehrkräfte für Englischunterricht für das wissenschaftsstützende Personal
Passau
Aktualität: 27.08.2024
Anzeigeninhalt:
27.08.2024, Universität Passau
Passau
S P R A C H E N Z E N T R U M
Das Sprachenzentrum der Universität Passau sucht zum Wintersemester 2024/2025
freiberufliche Lehrkräfte für Englischunterricht für das
wissenschaftsstützende Personal
Personal zur Übernahme von Fortbildungskursen auf selbständiger Basis.* Der Einsatzort ist Passau – es handelt sich um Präsenzkurse.
Ihre Aufgaben
- Erteilung von Englischunterricht für wissenschaftsstützendes Personal
Ihr Profil
- Beherrschung des Englischen auf muttersprachlichem Niveau
- Sie verfügen über einen einschlägigen Hochschulabschluss (Mindestvoraussetzung: Bachelor) oder eine vergleichbare Qualifikation in einem für die Lehrtätigkeit geeigneten Fach.
- Wünschenswert ist pädagogische Erfahrung, insbesondere im Bereich des hochschulspezifischen und handlungsorientierten Fremdsprachenunterrichts.
- Sie sind zuverlässig und flexibel und verfügen über Teamfähigkeit und Organisationsfähigkeit.
Ihre Vorteile
Die Vergütung erfolgt nach den derzeit geltenden Richtlinien für Lehraufträge der Universität Passau.
Auskunft erteilt:
Herr Dr. Michael de Jong, Geschäftsführer des Sprachenzentrums, Tel. 0851 – 509 1700 E-Mail: michael.dejong@uni-passau.de
So bewerben Sie sich
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte baldmöglichst per E-Mail an das Sprachenzentrum der Universität Passau (sprachenzentrum@uni-passau.de). Ihre Online-Bewerbung (alle Unterlagen zusammengefasst in einer PDF-Datei) sollte genauso aussagekräftig und professionell gestaltet sein wie eine Bewerbung in Papierform.
Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzhinweise, die auf folgender Seite abrufbar sind: http://www.uni-passau.de/universitaet/stellenangebote/
*Ein Lehrauftrag wird stundenweise nach den Richtlinien der Universität Passau vergütet. Sie sind selb-ständig tätig und für Versicherung und Versteuerung selbst verantwortlich. Dieses Dienstverhältnis ist keinsozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Es handelt sich also nicht um eine Anstellung mit einemfesten Monatsgehalt.
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