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W 2 - Universitätsprofessur (gem. § 36 HG NRW) für "Stochastik und maschinelles Lernen"
Wuppertal
Aktualität: 25.08.2023
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25.08.2023, Bergische Universität Wuppertal
Wuppertal
W 2 - Universitätsprofessur (gem. § 36 HG NRW) für "Stochastik und maschinelles Lernen"
Qualifizierte Erfahrung in der Lehre ist eine wichtige Voraussetzung für den*die zukünftige*n Stelleninhaber*in. In seinen*ihren Verantwortungsbereich in der Lehre fällt insbesondere das regelmäßige Abhalten der Grundlagenvorlesungen zur Stochastik und zur Statistik sowie weiterer Lehrangebote im Bereich Wirtschaftsmathematik. Zudem wird die Beteiligung an weiteren Lehrveranstaltungen der Fachgruppe in den Studiengängen Informatik und Mathematik sowie im Service und in den Lehramtsstudiengängen erwartet.
Die Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung wird als selbstverständlich erachtet.
Gesucht wird eine auf dem Gebiet der Stochastik (vorzugsweise stochastische Analysis und entsprechende mathematische Modellierung in den Naturwissenschaften) international ausgewiesene Persönlichkeit, deren Forschungsinteressen auch die Analyse, Entwicklung und Anwendung stochastischer Methoden im maschinellen Lernen umfasst und deren Forschungsthemen deutliche Bezüge zu anderen an der Fachgruppe vertretenen Schwerpunkten aufweisen. Die Universität bietet der Professur mit dem interdisziplinären Zentrum »Machine Learning and Data Analytics« (IZMD) eine ausgezeichnete Umgebung für fachübergreifende Kooperationen und die Durchführung von Transferprojekten über die dem IZMD angeschlossene Bergische Innovationsplattform für Künstliche Intelligenz. Erwartet wird neben einer Promotion in Mathematik Erfahrung in der Einwerbung von Drittmittelprojekten; erwünscht sind Erfahrungen in über die Universität hinausreichende Kooperationen oder die Bereitschaft, solche zukünftig aufzubauen.
Von dem*der Bewerber*in wird neben der pädagogischen Eignung, die durch eine entsprechende Vorbildung nachgewiesen oder ausnahmsweise im Berufungsverfahren festgestellt wird, eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit erwartet, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird. Darüber hinaus sind zusätzliche wissenschaftliche Leistungen nachzuweisen, die ausschließlich und umfassend im Berufungsverfahren bewertet werden; diese Leistungen werden bei der Berufung in ein erstes Professor*innenamt im Rahmen einer Juniorprofessur, einer Habilitation oder einer Tätigkeit als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder im Rahmen einer wissenschaftlichen Tätigkeit in Wirtschaft, Verwaltung oder in einem anderen gesellschaftlichen Bereich im In- oder Ausland erbracht.
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