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Präsidentin/Präsident (w/m/d)
Potsdam
Aktualität: 25.05.2023
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25.05.2023, Universität Potsdam
Potsdam
Präsidentin/Präsident (w/m/d)
Die Präsidentin/Der Präsident1 leitet die Hochschule nach Maßgabe des Brandenburgischen Hochschulgesetzes in eigener Zuständigkeit und Verantwortung und vertritt sie nach außen. Das Leitbild und der Entwicklungsplan der Universität Potsdam sind dabei der Maßstab strategischer Entscheidungen.
Von den Bewerberinnen/den Bewerbern1 wird erwartet, dass sie über ausgewiesene Leitungserfahrung in Hochschulen oder vergleichbaren Einrichtungen verfügen und die Leitungsinstrumente einer zu Wissenschaftsfreiheit, Chancengleichheit, Autonomie und gesellschaftlichen Aufgaben verpflichteten Hochschule zu nutzen wissen.
Bestellt werden kann, wer aufgrund einer mehrjährigen verantwortlichen beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege erwarten lässt, dass sie oder er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist; sie oder er soll über eine abgeschlossene Hochschulausbildung verfügen.
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