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Präsident*in (m/w/d)
Lübeck
Aktualität: 17.02.2023

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17.02.2023, Musikhochschule Lübeck
Lübeck
Präsident*in (m/w/d)
Die/der Präsident*in führt den Vorsitz im derzeit vierköpfigen Präsi­dium, das die Musikhochschule leitet. Sie/er übt das Amt hauptberuf­lich aus. Die weiteren Aufgaben und Befugnisse sowie die Rechts­stellung sind im Gesetz über die Hochschulen und das Universitäts­klinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz) geregelt.
Für diese Position sucht die MHL idealerweise eine Persönlichkeit mit eigenem künstlerischem, musikwissenschaftlichem oder musikpädagogischem Hintergrund, die mit Visionen, Kreativität, strategischer Weitsicht, Gestaltungskraft und Kommunikationskompetenz die nachhaltige Profilbildung, Sichtbarkeit, Vernetzung und internationale Wettbewerbsfähigkeit der Hochschule weiter stärkt. Nachweislich hohe Organisationskompetenz, Verhandlungsgeschick, Überzeugungs- und Durchsetzungsfähigkeit sind ausdrücklich erwünscht. Dabei soll sich die/der Kandidat*in durch einen integrativen und kollegialen Führungsstil auszeichnen, den verschiedenen Mitgliedergruppen der Hochschule mit Wertschätzung und Sensibilität begegnen und ihre Potenziale fördern. Entsprechendes wird im Hinblick auf die verschiedenen und vielfältigen Kulturen innerhalb und außerhalb der Hochschule erwartet. Um die Hochschule in den öffentlichen Diskurs einzubringen und andere für die Hochschule und ihre Belange zu begeistern, bringt sie/er möglichst Erfahrungen im Umgang mit Politik, Verbänden, Stiftungen sowie regionalen, überregionalen und internationalen Netzwerken mit. Von Vorteil sind Expertise und Kontakte für eine erfolgreiche Akquise von Drittmitteln. Zur/ zum Präsident*in kann bestellt werden, wer eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt und aufgrund einer mehrjährigen verantwortlichen beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung, Rechtspflege oder Kultur, erwarten lässt, dass sie oder er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist.

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